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   BVerwG, 17.01.1984 - 8 B 7.83   

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https://dejure.org/1984,4075
BVerwG, 17.01.1984 - 8 B 7.83 (https://dejure.org/1984,4075)
BVerwG, Entscheidung vom 17.01.1984 - 8 B 7.83 (https://dejure.org/1984,4075)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Januar 1984 - 8 B 7.83 (https://dejure.org/1984,4075)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine Divergenzrüge - Einberufung zum Grundwehrdienst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 13.11.1969 - VIII C 92.69

    Begriff des Ausbildungsabschnitts - Anerkennung anderer persönlicher Gründe als

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1984 - 8 B 7.83
    Das angefochtene Urteil beruht entgegen dem Beschwerdevorbringen nicht auf einer Abweichung von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. November 1969 - BVerwG VIII C 92.69 - BVerwGE 34, 188, vom 26. November 1970 - BVerwG VIII C 83.68 - (nicht veröffentlicht) und vom 30. Mai 1979 - BVerwG 8 C 44.77 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 134 (§ 34 Abs. 2 Satz 3 und Abs. 3 WPflG in Verbindung mit § 132 Abs. 3 VwGO).

    Die mit der Ausbildung befaßten Stellen sind gehalten, "zeitliche Nachteile bei der Fortsetzung der unterbrochenen Ausbildung soweit als möglich aus[zu]schließen" (Urteil vom 13. November 1969 a.a.O. S. 190).

    (Urteil vom 13. November 1969 a.a.O.).

  • BVerwG, 30.05.1979 - 8 C 44.77

    Erledigung eines Einberufungsbescheides zu einer Wehrübung durch Zeitablauf -

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1984 - 8 B 7.83
    Das angefochtene Urteil beruht entgegen dem Beschwerdevorbringen nicht auf einer Abweichung von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. November 1969 - BVerwG VIII C 92.69 - BVerwGE 34, 188, vom 26. November 1970 - BVerwG VIII C 83.68 - (nicht veröffentlicht) und vom 30. Mai 1979 - BVerwG 8 C 44.77 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 134 (§ 34 Abs. 2 Satz 3 und Abs. 3 WPflG in Verbindung mit § 132 Abs. 3 VwGO).

    Zwischen der Einberufung zum Grundwehrdienst und der Einberufung zu einer Wehrübung besteht ein Unterschied "in der Tatsachenlage" (so das Urteil vom 30. Mai 1979 a.a.O. ausdrücklich), und dieser tatsächliche Unterschied ist bei der Entscheidung darüber, ob eine besondere Härte vorliegt, keineswegs - zu Lasten der Möglichkeit, eine solche Härte auch bei der Einberufung zu einer Wehrübung anzunehmen - a limine unerheblich.

  • BVerwG, 28.11.1973 - VIII C 67.73

    Tatbestand der weitgehenden Förderung des jeweiligen Ausbildungsabschnitts -

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1984 - 8 B 7.83
    Das Verwaltungsgericht hat unter Übernahme einer im Urteil des Senats vom 28. November 1973 - BVerwG VIII C 67.73 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 81 S. 188 (191) enthaltenen Formulierung darauf abgestellt, ob.
  • BVerwG, 26.11.1970 - VIII C 83.68
    Auszug aus BVerwG, 17.01.1984 - 8 B 7.83
    Das angefochtene Urteil beruht entgegen dem Beschwerdevorbringen nicht auf einer Abweichung von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. November 1969 - BVerwG VIII C 92.69 - BVerwGE 34, 188, vom 26. November 1970 - BVerwG VIII C 83.68 - (nicht veröffentlicht) und vom 30. Mai 1979 - BVerwG 8 C 44.77 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 134 (§ 34 Abs. 2 Satz 3 und Abs. 3 WPflG in Verbindung mit § 132 Abs. 3 VwGO).
  • BVerwG, 12.06.1985 - 8 B 94.85

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Unterbrechung eines

    Die vermeintliche Abweichung von dem Urteil des Senats vom 30. Mai 1979 - BVerwG 8 C 44.77 - (Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 134) und dem Beschluß vom 17. Januar 1984 - BVerwG 8 B 7.83 - (Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 155) soll nach dem Beschwerdevorbringen darin liegen, daß das Verwaltungsgericht die Nachteilszumutung, die mit der zeitlichen Inanspruchnahme des Klägers durch eine Wehrübung verbunden ist, ihrem Härtegrad nach nicht mit der verglichen habe, die durch den Zeitverlust bei der Ableistung des Grundwehrdienstes eintrete.

    In dem Beschluß vom 17. Januar 1984 (a.a.O. S. 36 f.) hat der Senat dargelegt, daß nach seiner Rechtsprechung - namentlich im Urteil vom 30. Mai 1979 (a.a.O. S. 142 f.) - im Hinblick auf die unterschiedliche Tatsachenlage bei der Heranziehung zu einer Wehrübung gegenüber der Heranziehung zum Grundwehrdienst ein durch die Einberufung zu einer Wehrübung eintretender Zeitverlust in der Ausbildung eine besondere Härte i.S. von § 12 Abs. 4 Satz 1 WPflG auch dann sein kann, wenn er bei einer Einberufung zum Grundwehrdienst eine solche Härte nicht wäre.

    Wenn das jedoch in tatsächlicher Hinsicht zutrifft, widerspricht die Folgerung des angefochtenen Urteils, die Einberufung des gedienten Klägers zu einer Wehrübung stelle eine besondere Härte dar, zumal ungediente Wehrpflichtige nach einer - vom Kläger erreichten - Drittelförderung ihres Studiums auch vor einer derartigen Heranziehung zum Wehrdienst geschützt seien, nicht der dem Urteil des Senats vom 30. Mai 1979 (a.a.O.) und dem Beschluß vom 17. Januar 1984 (a.a.O.) entscheidungserheblich zugrundeliegenden Rechtsauffassung.

  • BVerwG, 10.09.1993 - 8 B 133.93

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Die wehrrechtlichen Zurückstellungsvorschriften gelten bei der Heranziehung zur Ableistung eines Restgrundwehrdienstes ebenso wie "bei der Heranziehung zu einer Wehrübung mit demselben Inhalt wie bei der Einberufung zum Grundwehrdienst" (vgl. etwa Urteil vom 30. Mai 1979 - BVerwG 8 C 44.77 - Buchholz 448.0. § 12 WPflG Nr. 134 S. 139 m.weit.Nachw.; Beschluß vom 17. Januar 1984 - BVerwG 8 B 7.83 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 155 S. 36 ).

    Unterschiede ergeben sich insoweit nicht in den rechtlichen Maßstäben der Zurückstellungsvorschriften, sondern bei der Würdigung der Tatsachenlage (vgl. Urteil vom 30. Mai 1979, a.a.O. S. 142; Beschluß vom 17. Januar 1984, a.a.O. S. 37).

  • BVerwG, 11.11.1988 - 8 C 23.87

    Wehrpflicht - Zurückstellungsgrund - Frist zur Geltendmachung - Grundwehrdienst -

    Denn die Ausschlußfrist des § 20 Abs. 2 Satz 2 WPflG gilt ebenso wie die sonstigen Zurückstellungsvorschriften (vgl. dazu Urteil vom 30. Mai 1979 - BVerwG 8 C 44.77 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 134 S. 139 ; Beschluß vom 17. Januar 1984 - BVerwG 8 B 7.83 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 155 S. 36 f.) auch für gediente Wehrpflichtige.
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